Mitglied werden

Foto: landpixel
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Wir nehmen auf …

„ordentliche Mitglieder“: Einzelpersonen, die hauptberuflich oder überwiegend und regelmäßig seit mehr als einem Jahr publizistisch tätig oder hauptberuflich mit der Unterrichtung der Presse betraut sind. Agrarblogger- und Influencer können nach vorhergehender Prüfung  als Mitglieder in den VDAJ aufgenommen werden .

„Fördernde Mitglieder“: Natürliche oder juristische Personen, die den Vereinszweck fördern wollen, aber die Voraussetzung der ordentlichen Mitgliedschaft nicht erfüllen.

Nur 105,00 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr reichen aus, um alle Vorteile des VDAJ in Anspruch zu nehmen.

Ordentliche Mitglieder, die den Beitrag nicht per Einzugsermächtigung abbuchen lassen, zahlen einen Beitrag von jährlich 125,00 Euro. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung reduziert sich der Beitrag für ordentliche Mitglieder auf 105,00 Euro.

Ordentliche Mitglieder im Ruhestand zahlen im Bankeinzug 75,00 Euro bzw. 85,00 Euro, sofern der Beitrag überwiesen wird.

Fördernde Mitglieder entrichten einen jährlichen Betrag von 175,00 Euro, fördernde Mitglieder im Ruhestand entrichten einen Betrag von 125,00 Euro.

Die Aufnahmegebühr beträgt 50,00 Euro.

Lernen Sie uns kennen und besuchen Sie doch einfach eine Veranstaltung einer Landesgruppe oder des Bundesverbandes. Viele Kollegen und die Vorsitzenden der Landesgruppen geben gerne Auskunft.

Mitgliedschaftsformular zum Download als:

Aufnahmeantrag Stand 2023