Beeindruckende Rosenvielfalt beim Bundessortenamt

Die Gruppe interessiert sich für Sortenvielfalt, den Ablauf und die Besonderheiten bei der Rosenprüfung.

Er kennt sie fast alle! Dr. Burkhard Spellerberg ist seit mehr als 30 Jahren Leiter des Referates für Ziergehölze beim Bundessortenamt und hat in dieser Zeit mehr als 3.500 Rosensorten daraufhin geprüft, ob sie die Voraussetzungen für einen Sortenschutztitel erfüllen.

Wie er und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Prüfung  durchführen, hat Burkhard Spellerberg bei unserem Termin Ende Juni vorgestellt: In der sogenannten Registerprüfung werden beim Bundessortenamt in Hannover neue Rosensorten im Anbau im Vergleich zu den allgemein bekannten Sorten auf Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit geprüft.

Dafür werden eine Vielzahl an Merkmalen der Pflanzen wie Blattform und -farbe, Stacheln, Wuchstyp, Blütenfarbe, Füllung der Blüte und einige mehr erfasst und beschrieben. Anhand der Ausprägungen der verschiedenen Pflanzenmerkmale kann dann zum Abschluss der Prüfung nach einem Jahr eine Sortenbeschreibung für einen Prüfungsbericht erstellt werden. Bei der Anmeldung einer neuen Sorte muss auch immer eine Sortenbezeichnung angegeben werden. Häufig sind das Fantasienamen oder Kombinationen aus Züchtername und Buchstabenkombination – die Sortenbezeichnung ist fest mit der Sorte verbunden. Die meisten Rosen werden nicht unter ihrer Sortenbezeichnung, sondern unter einem Markenzeichen vermarktet. Beispielsweise Marken wie Fassadenzauber, Schneewalzer oder Diamant.

Burkhard Spellerberg erklärte: „Der Sortenschutz für Rosen kann vom Bundessortenamt für 25 Jahre erteilt werden, so lange werden Lizenzgebühren an den Schutzinhaber fällig, wenn ein anderer die Sorte vermehren und vertreiben möchte“. Der Sortenschutz kann nicht verlängert werden, für die zukünftige Vermehrung und den Vertrieb fallen nach Schutzende keine Lizenzgebühren mehr an.

Burkhard Spellerberg erläutert wie einzelne Pflanzenmerkmale – hier Form und Farbe eines Rosenblattes – in der Registerprüfung erfasst werden.

Auf dem Gelände des Bundessortenamtes in Hannover stehen derzeit knapp 2.000 Rosensorten – eine beeindruckende Vielfalt. Aber diese Vielfalt hat nicht das Ziel, nur optisch etwas herzumachen. Die vielen Rosensorten sind eine „lebende Referenzkollektion“. Im Vergleich zur jährlichen Aussaat bei landwirtschaftlichen Kulturen wie Getreide, würde es bei einer jährlichen Neuanpflanzung der Rosen zu lange dauern, bis sich alle Pflanzenmerkmale für einen Vergleich mit den Neuanmeldungen zeigen. Eine Neuanmeldung muss sich – in mindestens einem Merkmal deutlich – von den hier wachsenden Sorten unterscheiden. Dies bedeutet die Notwendigkeit eines fundierten Prüfungssystems, ein sehr gutes Auge und einiges an Erfahrung in der Sortenprüfung. Eine Bilddatenbank unterstützt die Arbeit der Prüfer und Prüferinnen.

Zu den Ziergehölzen gehören auch Callunen – beim Bundessortenamt werden sie auf Tischen kultiviert

Neben dem nationalen Sortenschutz können Züchter auch den europäischen Sortenschutz beantragen. Der Antrag geht dann beim Gemeinschaftlichen Sortenamt (CPVO) in Angers, Frankreich, ein und die Prüfung findet an einem Prüfamt innerhalb der EU statt. Im europäischen Sortenschutzsystem wirkt das Bundessortenamt als akkreditiertes Prüfamt mit einem großen Prüfungsumfang mit. So werden beispielsweise Gartenrosen zentral beim Bundessortenamt für Europa geprüft.

Pro Jahr wird für etwa 80-100 neue Rosensorten der Sortenschutz beantragt, wobei die Züchtungsaktivitäten deutscher Rosenzüchter einen Schwerpunkt bilden, gefolgt von Züchtern aus Dänemark, Frankreich, Holland, England und den USA. Das europäische Schutzrecht wird von Züchtern bevorzugt genutzt, da der europäische Sortenschutz deutlich wirtschaftlicher als einzelne nationale Schutzrechte ist.

Nicht nur bei der Registerprüfung für Ziergehölze ist Burkhard Spellerberg aktiv, seit 2009 ist er intensiv mit dem Aufbau der Deutschen Genbank Zierpflanzen beschäftigt, welche im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom Bundessortenamt koordiniert wird. Ziel der Genbank ist es, die Vielfalt von zierpflanzengenetischen Ressourcen zu erhalten, sie zu beschreiben  und deren Nutzung langfristig zu ermöglichen. An diesem Ziel arbeiten öffentliche und private Pflanzensammlungen, Wissenschaft und Berufsverbände gemeinsam. Beim Bundessortenamt in Hannover werden hierfür beispielsweise samenvermehrte Zierpflanzen von verschiedenen Partnern angebaut, beschrieben, vermehrt und auf Anfrage abgegeben. Das Saatgut dieser Pflanzen wird tiefgefroren für viele Jahre bewahrt.

Besondere Arten, wie die nicht winterharte Erica ventricosa aus Südafrika, stehen in der Deutschen Genbank Zierpflanzen.

Vor allem die Farbenpracht bei Rosen und Beet- und Balkonpflanzen war beim Rundgang über das Gelände des Bundessortenamtes beeindruckend. Auch konnten hierbei noch Detailfragen zur Sortenschutzprüfung erklärt werden.

Auch beim Prüfungsanbau von Beet- und Balkonpflanzen ist derzeit eine beeindruckende Vielfalt zu sehen.

Trotz (Außen-)Temperaturen von knapp 35 Grad entstand der Eindruck, dass es sich hier um einen der derzeit schönsten Arbeitsplätze handelt.

Text und Bilder: Nora Quett