Vom Flächenmanagement bis zur Bauberatung

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Der Vorsitzende der Landesgruppe, Cornelius Mohr, bedankt sich bei Dr. Harald Müller für den interessanten Vortrag.
Foto Krick

Boden ist nicht nur für landwirtschaftliche Betriebe ein unentbehrliches Gut. Der gesamte ländliche Raum inklusive Naturschutz profitieren von einer behutsamen und intelligenten Bodenbevorratung. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) mit Sitz in Kassel übernimmt hier eine große Verantwortung.

Das Aufgabenspektrum der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) reicht von der Baulandentwicklung und der Vermittlung von Gewerbegrundstücken bis zur Unterstützung der Landwirtschaft bei der Planung und Erstellung von Stall- und Wirtschaftsgebäuden. Weitere Aufgaben sind die Domänenverwaltung und die Bereitstellung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Landschaft und Natur. HLG-Geschäftsführer Dr. Harald Müller informierte kürzlich Mitglieder der Landesgruppe Hessen-Rheinland-Pfalz-Saarland über das Unternehmen, das sich mehrheitlich im Landesbesitz befindet.

Neben dem Land sind die Landesbank Hessen-Thüringen, andere Bankinstitute sowie zahlreiche Gebietskörperschaften Anteilseigner der HLG. Arbeitsschwerpunkt ist die „vorausschauende Bodenbevorratung“ für öffentliche und agrarstrukturelle Zwecke.

Ein wichtiges Ziel der HLG ist nach Angaben des Agraringenieurs, den ländlichen Raum zu stärken. Seit 1994 ist die Landgesellschaft mit der staatlich getragenen Bauberatung betraut, mit der das Land die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft unterstützen will. Die HLG übernimmt insbesondere die Betreuung von Projekten, die mit Hilfe der Agrarinvestitionsförderung gebaut werden. Mittlerweile sei die HLG in Hessen die einzige Institution, die über ein derart breites Wissen über landwirtschaftliches Bauen verfügt, so Müller.

 Zur Verbesserung der ländlichen Strukturen zählt beispielsweise der ländliche Wegebau, der laut Müller dringend verstärkt werden müsste, um den steigenden Anforderungen landwirtschaftlicher Transporte zu genügen. Ein anders Beispiel ist der freiwillige Flächentausch. Nach der Agrarstatistik liegt die durchschnittliche Schlaggröße in Hessen bei nur einem Hektar. Würde dieser Schlag beispielsweise durch Flächentausch auf 2,5 bis 5 Hektar vergrößert, würden sich die Arbeitserledigungskosten um rund 300 Euro für diesen Schlag reduzieren.

 Im Zuge der Verwaltungsreform wurde der HLG im Jahr 2002 die Verwaltung der hessischen Staatsdomänen übertragen. Hierbei geht es nach Angaben von Müller um etwa 50 Domänen mit zusammen rund 15.000 Hektar Grundbesitz. Eine wichtige Aufgabe der HLG ist die Bereitstellung und Vermittlung von Ersatzmaßnahmen nach dem Bundesnaturschutzgesetz beziehungsweise der hessischen Kompensationsverordnung. Dazu wurde die HLG als Ökoagentur Hessen eingerichtet. Die HLG vermarktet und vermittelt dabei Kompensationsmaßnahmen und Ökopunkte aus seinem umfangreichen Flächen- und Kompensationspool. Klassisches Beispiel für Kompensationsmaßnahmen ist die Anlage von Streuobstwiesen, für die die HLG auch Pflegeverträge abschließt.
Cornelius Mohr